Industriebetriebe zahlen sechs- bis siebenstellige Energierechnungen, oft ohne zu wissen, wie viel davon optimierbar ist. Wir analysieren Ihren Lastgang, verhandeln mit über 30 Marktpartnern und prüfen jede legitime Entlastung.
Industriestrom ist komplexer als jeder andere Tarif: Arbeitspreis, Leistungspreis, Netzentgelte, Umlagen, Steuern. Wer die Stellschrauben nicht kennt, lässt jedes Jahr fünf- bis sechsstellige Beträge liegen.
Ein mittelständischer Industriebetrieb mit einem Jahresverbrauch von 1,5 GWh zahlt bei aktuellen Konditionen schnell 250.000 bis 350.000 Euro pro Jahr für Strom. Die Hebel liegen nicht nur im Arbeitspreis: Beschaffungsstrategie, Lastspitzenmanagement, atypische Netznutzung nach § 19 StromNEV und die Stromsteuer-Entlastung für das produzierende Gewerbe (§ 9b StromStG) machen zusammen oft den Unterschied zwischen Durchschnitt und Bestmarke.
Bevor wir Ihren Tarif verhandeln, lesen wir Ihren Lastgang. Damit der neue Vertrag, ob Festpreis, Tranche oder Spot, exakt zu Ihrem Verbrauchsprofil und Ihrer Risikotragfähigkeit passt.
Vier Bausteine, die in der Industrie den Unterschied machen, ohne Ihre Einkaufs- oder Werksleitung mit Bürokratie zu blockieren.
Wir lesen Ihre 15-Minuten-Werte aus der RLM-Messung und identifizieren Spitzen, Schwachlastzeiten und Lastverschiebungspotenziale. Auf dieser Basis bauen wir das Verbrauchsprofil, mit dem Lieferanten kalkulieren, nicht mit einem Standardlastprofil, das Sie pauschal teurer macht.
Festpreis, Tranchenbeschaffung oder strukturierte Beschaffung mit Spotanteil: Welche Strategie passt, hängt von Verbrauchsmenge, Margenpuffer und Risikotragfähigkeit ab. Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen die Strategie und holen die Angebote über unsere 30+ Marktpartner ein.
Atypische Netznutzung (§ 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV), individuelle Netzentgelte für Bandlastkunden (§ 19 Abs. 2 Satz 2), Stromsteuer-Entlastung für das produzierende Gewerbe (§ 9b StromStG): Wir prüfen für jeden Standort, was zusteht, und beantragen es oder begleiten den Antrag.
Sie haben einen festen Ansprechpartner, direkt erreichbar, ohne Service-Center, ohne wechselnde Berater. Was wir verhandeln, was Sie unterschreiben, was als Nächstes ansteht: alles aus einer Hand.
Diese fünf Hebel wirken in nahezu jedem Industriebetrieb. Setzen Sie sie an, und Sie sparen schon, bevor wir Ihren Tarif verhandelt haben.
Bei RLM-Kunden bestimmt die höchste Viertelstunden-Leistung im Jahr den Leistungspreis der Netzentgelte. Ein einziger ungesteuerter Anlauf großer Aggregate kann fünfstellig kosten. Lastmanagement-System oder bewusste Schichtplanung hilft sofort.
20 bis 30 Prozent der erzeugten Druckluft entweichen typischerweise über undichte Verschraubungen und Schläuche. Eine Ultraschall-Begehung kostet einen Tag und bringt häufig fünfstellige Jahreseinsparungen.
Produzierende Unternehmen können nach § 9b StromStG einen Teil der Stromsteuer zurückbekommen. Der Antrag ist Routine, das Geld liegt sonst ungenutzt beim Hauptzollamt. Frist: 31. Dezember des Folgejahres.
Wer seine Hauptlast außerhalb der Hochlastzeitfenster des Netzbetreibers fährt, kann nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV ein individuelles, reduziertes Netzentgelt vereinbaren. Lohnt sich für Drei-Schicht-Betriebe und Wochenend-Produktion fast immer.
Bei Antrieben mit hohen Laufzeiten amortisiert sich der Tausch alter Asynchronmotoren gegen IE3- oder IE4-Modelle oft binnen zwei bis drei Jahren, allein über die geringere Aufnahmeleistung. Kombiniert mit Frequenzumrichter wird der Effekt nochmals größer.
Tipps 1 bis 5 senken Verbrauch und Lastspitzen. Damit Sie auch beim Arbeitspreis sparen, brauchen Sie einen Vertrag, der zu Ihrem Lastgang passt. Den verhandeln wir.
Wir ziehen Ihren Lastgang über Vollmacht beim Netzbetreiber, werten Spitzen, Grundlast und Schwachlastfenster aus und übergeben ihn als verhandlungsfähiges Profil an die Lieferanten.
Wir entwickeln die Beschaffungsstrategie passend zu Verbrauch, Margenpuffer und Risikotragfähigkeit, und holen Angebote über unsere 30+ Marktpartner ein. Auch mehrjährige Tranchenmodelle.
Wir prüfen § 19 StromNEV (atypische Netznutzung, individuelle Netzentgelte) und § 9b StromStG (Stromsteuer-Entlastung produzierendes Gewerbe) und begleiten die Anträge.
Wir tracken Ihre Vertragslaufzeiten, beobachten den Markt und melden uns rechtzeitig vor jedem Entscheidungsfenster, damit Sie nie wieder in eine ungünstige Anschlusssituation rutschen.
Innerhalb einer Stunde wissen Sie, wo Ihr Standort heute steht: Arbeitspreis, Leistungspreis, Netzentgelte, Entlastungen. Unverbindlich, ohne Vertragsdruck.